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Steuertipp

Umsatzsteuer-Erstattung für Bauherren: 7% statt 19% auf Wasseranschlüsse

Bauherren werden in Zukunft von einem niedrigeren Endpreis
für den Neuanschluss an die Wasserversorgung profitieren. 
Aber auch die Vergangenheit kann aufge rollt werden, denn die
Rechtsauffassung des BFH führt im Nachhinein zu einem 
unrichtigen, überhöhten Steuerausweis in der Rechnung 
der Wasserversorger.
Waren Sie Vertragspartner des örtlichen Wasserver- 
sorgungsbetriebs und ist Ihnen seit August 2000 eine Rechnung 
für das erstmalige Verlegen oder Reparieren eines
Trinkwasseranschlusses mit 16% oder 19% Umsatzsteuer 
ausgestellt worden? Dann schicken Sie umgehend eine Kopie der 
früheren Rechnung an den Wasserversorger und beantragen Sie
die Korrektur der Rechnung (d.h. statt 16% bzw. 19% nur noch 
7% Umsatzsteuer) und die Erstattung der zu viel gezahlten 
Umsatzsteuer auf Ihr Konto.