Steuertipp
Umsatzsteuer-Erstattung für Bauherren: 7% statt 19% auf Wasseranschlüsse
Bauherren werden in Zukunft von einem niedrigeren Endpreisfür den Neuanschluss an die Wasserversorgung profitieren.
Aber auch die Vergangenheit kann aufge rollt werden, denn die
Rechtsauffassung des BFH führt im Nachhinein zu einem
unrichtigen, überhöhten Steuerausweis in der Rechnung
der Wasserversorger.
Waren Sie Vertragspartner des örtlichen Wasserver-
sorgungsbetriebs und ist Ihnen seit August 2000 eine Rechnung
für das erstmalige Verlegen oder Reparieren eines
Trinkwasseranschlusses mit 16% oder 19% Umsatzsteuer
ausgestellt worden? Dann schicken Sie umgehend eine Kopie der
früheren Rechnung an den Wasserversorger und beantragen Sie
die Korrektur der Rechnung (d.h. statt 16% bzw. 19% nur noch
7% Umsatzsteuer) und die Erstattung der zu viel gezahlten
Umsatzsteuer auf Ihr Konto.
