
Erben und Vererben
Die Änderungen im Erbschaftsteuer-Recht
Seit 2009 gelten neue Regeln für Erbschaften und Schenkungen: Familien profitieren, entferntere Verwandte und Freunde zahlen mehr.
Hohe Freibeträge für die engere Familie
Mit dem neuen Erbschaftsteuer-Recht gelten für Ehepartner, Kinder, Enkel und Eltern deutlich höhere Freibeträge. Den größten Sprung gibt es für eingetragene Lebenspartner. Ihr Freibetrag steigt von 5.200 Euro auf 500.000 Euro.Freibeträge und Steuerklassen
| Freibetrag neu | Freibetrag alt | ||
|---|---|---|---|
| Steuerklasse I | Ehepartner | 500.000 | 307.000 |
| Kinder | 400.000 | 205.000 | |
| Enkel | 200.000 | 51.200 | |
| (Groß-)Eltern, im Erbfall | 100.000 | 51.200 | |
| Steuerklasse II | (Groß-)Eltern, bei Schenkung | 20.000 | 10.300 |
| Geschwister | 20.000 | 10.300 | |
| Nichten und Neffen | 20.000 | 10.300 | |
| Geschiedene | 20.000 | 10.300 | |
| Steuerklasse III | Eingetragener Lebensgefährte | 500.000 | 5.200 |
| Sonstige | 20.000 | 5.200 |
Weitere Freibeträge
Neben den allgemeinen Freibeträgen für Erbschaften und Schenkungen bleiben Hausrat und bewegliche Güter wie Autos, Wohnmobile oder Boote in bestimmten Grenzen steuerfrei. Ein zusätzlicher Versorgungs-Freibetrag gilt für Ehepartner, Kinder bis 27 Jahre und eingetragene Lebenspartner, allerdings nur bei Erbschaften.- Erbschaftsteuer-Rechner: So viel bekommt der Staat
