Privatkunden
Firmenkunden
Junge Kunden
Wir über uns
Immobilien
HunsrückSonne
Magazin
Online-Banking
Ich möchte ...
Service
Kurse
Raiffeisenbank Kastellaun eG
BLZ: 56061151
AGB + Sonderbedingungen | Impressum | Nutzungsbedingungen | Öffentl. Verfahrensverz. | Datenschutzhinweis | Offenlegungsbericht

Vorsorgen als Mini-Jobber

Auch mit kleinem Einkommen

Monat für Monat bis zu 400 Euro ohne Abzüge: Das ist der Reiz von so genannten Mini-Jobs. Vielfach unbekannt ist, dass sich mit dem 400-Euro-Job auch einiges für die Altersvorsorge tun lässt.

Brutto für netto

Knapp sieben Millionen Bundesbürger sind derzeit als Mini-Jobber beschäftigt, sei es für einen Hinzuverdienst zu einer Vollzeitstelle oder als alleinige Berufstätigkeit. Weder Steuern noch Sozialabgaben mindern den Lohn, wenn er 400 Euro monatlich nicht übersteigt. "Brutto für netto" lautet das Prinzip.

Arbeitgeber zahlt Steuern und Sozialabgaben

Abgaben zahlt allein der Arbeitgeber: 13 Prozent pauschaler Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung (entfällt bei privat Versicherten), 15 Prozent für die gesetzliche Rentenversicherung sowie zwei Prozent pauschal für Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. In Privathaushalten sind neben der Pauschalsteuer jeweils fünf Prozent für Kranken- und Rentenversicherung abzuführen.

Nur geringe gesetzliche Rente

Während der Krankenkassen-Pauschbetrag zu keiner Gegenleistung führt, erhöht der Pauschbetrag für die gesetzliche Rente immerhin das Rentenkonto. Allerdings sind wegen des verminderten Satzes nicht alle Leistungen enthalten.