Damit wir Ihren Finanzierungsbedarf berechnen können, haben wir eine Checkliste für Sie zusammengestellt.
Bitte bringen Sie diese ausgefüllt zu Ihrem Beratungstermin mit.
Die Raiffeisenbank Kastellaun eG unterstützt ihre Firmen- und Gewerbekunden in dieser schwierigen momentanen Situtation.
Bei zahlreichen Unternehmen sind jetzt Lieferketten unterbrochen, dadurch werden Aufträge storniert und Umsätze brechen ein. Bei einigen Branchen sind durch die Schließung des Geschäftsbetriebes und die Absage von Messen und Veranstaltungen die Geschäftsgrundlagen einfach weggefallen. Dies kann die Unternehmen in eine schwierige Situation bringen.
Einige Unternehmen haben uns auf die Tilgungsaussetzung von Kreditverbindlichkeiten angesprochen. Wir haben bereits jetzt Möglichkeiten, diese – nach Prüfung des Einzelfalls – für einen befristeten Zeitraum zu vereinbaren.
Damit wir Ihren Finanzierungsbedarf berechnen können, haben wir eine Checkliste für Sie zusammengestellt.
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Bitte beachten Sie, dass Unternehmen bereits vor dem Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein müssen und dass Unternehmen über eine gute Bonität verfügen müssen. Bei drohender Insolvenz, insbesondere bei Illiquidität, ist eine Kreditfinanzierung schon aus formalen Gründen nicht mehr möglich
Die Bundesregierung hat am 23. März 2020 einen Zuschuss, der
Selbstständige und Kleinstunternehmen unbürokratisch helfen soll, auf
den Weg gebracht. Neben den Liquiditätshilfen, die als
Kredite den betroffenen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden
sollen, steht nun endlich auch ein bundesweiter Zuschuss für
Freiberufler, Soloselbstständige und Kleinunternehmer einschließlich
Unternehmen mit landwirtschaftlicher Ur-Produktion mit bis zu 10
Beschäftigten (Vollzeitäquivalent).
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Der Zuschuss ist speziell für Freiberufler, Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen mit bis max. 10 Mitarbeiter.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Maximalbetrag der Förderung richtet sich nach dem durch die Corona-Krise verursachten und im Antrag geltend gemachten Liquiditätsengpass (oder entsprechendem Umsatzeinbruch), jedoch liegt die Höchstgrenze bei den oben genannten Beträgen.
Mit den Corona-Soforthilfen für Kleinunternehmen und Solo-Selbständige können akute Liquiditätsengpässe überwunden werden. Die Hilfe betrifft vor allem laufende Betriebskosten wie zum Beispiel Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten (zur Reduzierung der Personalkosten gibt es das Kurzarbeitergeld).
Ab sofort können Soforthilfen des Bundes für Freiberufler, Solo-Selbständige und kleine Unternehmen bis max. 10 Beschäftigte (VZÄ) beantragt werden. Die Antragstellung für rheinland-pfälzische Unternehmen erfolgt ausschließlich bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Nachstehend finden Sie die Formulare zur Beantragung der Corona-Soforthilfe zum Download.
Bitte senden Sie das Antragsformular vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und im PDF-Format eingescannt AUSSCHLIEßLICH per E-Mail an die ISB: CSH@ISB.RLP.DE
Sollte Ihnen die elektronische Übermittlung nicht möglich sein, senden Sie Ihre Antragsunterlagen per Fax (06131 6172-1159) oder postalisch an die ISB:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Bereich 2.2 Zuschuss-, Fördermittelverwaltung
Holzhofstr. 4
55116 Mainz
Das Landesprogramm "Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz" ergänzt die Soforthilfen des Bundes und eweitert diese zudem auf Unternehmen bis zu 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Freiberufler, Unternehmen und Landwirtschaft mit Sitz in Rheinland-Pfalz.
Der Corona Soforthilfe Kredit RLP kann ab sofort bei uns beantragt werden und ist bis zum 31.03.2022 tilgungsfrei.
Freiberufler, Unternehmen und Landwirtschaft mit Sitz in Rheinland-Pfalz mit mehr als 10 Beschäftigten jedoch weniger als 30 Beschäftigen erhalten eine Soforthilfe aus Mitteln des „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“, die über die Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eG beantragt werden.
Es handelt sich hierbei um ein Darlehensprogramm mit einem ergänzenden Zuschuss.
Nebenerwerbsbetriebe und Unternehmen, die bereits zum Stichtag 31.12.2019 ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der EU-Definition (Verordnung (EU) Nr. 651/2014) waren, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die KfW hat für kleine und mittlere sowie für große Unternehmen je ein Sonderprogramm aufgelegt und die Kreditbedingungen nochmals verbessert. Anträge auf Mittel aus dem KfW-Sonderprogramm können ab sofort bei der Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eG gestellt werden.
Die KfW differenziert in ihren Förderprogrammen nach Unternehmensalter.
Für Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren am Markt bestehen, gibt es den KfW-Unternehmerkredit. Die KfW-Corona-Hilfe für Investitionen und Betriebsmittel übernimmt bis zu 90% Risikoübernahme.
Wenn Ihr Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv ist, können Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Dabei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank:
Wenn Ihr Unternehmen weniger als 3 Jahre am Markt aktiv ist, können Sie ebenfalls einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Nach heutigem Kenntnisstand ist eine Risikoübernahmen durch die KfW nicht geplant.
Für Betriebsmittel können wir Ihnen folgende Programme anbieten:
Die Bürgschaftsbank informiert über Maßnahmen und Fördermöglichkeiten und stellt ein Finanzierungsportal bereit.
Wenn Ihr Unternehmen Kurzarbeit anmelden muss, können Ihre Angestellten/Arbeiter Kurzarbeitergeld erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Wir empfehlen Ihnen, alle Optionen zur Sicherung der Liquiditätslage für Ihr Unternehmen zu prüfen bzw. in die Wege zu leiten. Dazu zählen:
Hilfe bietet dabei möglicherweise Ihr steuerlicher Berater.
Haben Sie Fragen zu den einzelnen Programmen, dann melden Sie sich bitte unter der Rufnummer 06762/9311-0.
Aufgrund der Anzahl an Anfragen, können wir evtl. Ihre Anfrage nicht direkt beantworten. Wir werden uns aber sobald als möglich bei Ihnen melden.