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E-Rechnung für Firmenkunden

Ab dem 01. Januar 2027 stellt die Raiffeisenbank Kastellaun eG Konto- und Darlehensabrechnungen für Firmenkunden und Privatkunden mit Immobiliendarlehen auf E-Rechnung um. Sie erhalten die Abrechnung dann digital in Ihrem elektronsichen Postfach oder über Ihre Zahlungsverkehrssoftware. Eine postalische Zustellung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Wichtig zu wissen

Die E-Rechnung wird grundsätzlich im hybriden ZUGFeRD-Format bereitgestellt: als lesbare PDF-Datei mit einer eingebetteten, maschinenlesbaren XML-Datei. Für den Zugriff benötigen SIe einen Online-Zugang.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Start der Umstellung: 01. Januar 2027
  • Betroffen: Vertragsabrechnungen zu Kontokorrent- und Darlehenskonten, Avalen sowie Kündigungs- und Tagesgeldkonten
  • Bereitstellung: elektronisches Postfach oder Zahlungsverkehrssoftware über HBCI/FinTS beziehungsweise EBICS
  • Format: ZUGFeRD - PDF mit eingebetteter XML-Datei
  • Wichtig: Ab dem 01. Januar 2027 erfolgt keine postalische Zustellung dieser Abrechnungen mehr
  • Handlungshinweis: Prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie einen Online-Zugang haben und Ihre Geschäftskonten damit verwalten können. Falls noch kein Zugang besteht, richten Sie ihn bitte rechtzeitig ein.

Beantragen Sie jetzt hier Ihren Online-Zugang bei uns

FAQ

Was bedeutet die Umstellung auf E-Rechnung für Sie?

Ab dem 1. Januar 2027 erhalten Firmenkunden ihre Konto- und Darlehensabrechnungen nicht mehr per Post. Die Raiffeisenbank Kastellaun eG stellt diese Dokumente elektronisch bereit. Sie können sie im elektronischen Postfach Ihres Online-Bankings oder – je nach eingerichtetem Verfahren – über Ihre Zahlungsverkehrssoftware abrufen.

Bitte kontrollieren Sie frühzeitig, ob Ihr Online-Zugang eingerichtet ist und Sie darüber Ihre Geschäftskonten verwalten können. Bei Unternehmen wie einer GmbH wird der Online-Zugang für eine vertretungs- oder verfügungsberechtigte natürliche Person eingerichtet.

Welche Abrechnungen sind betroffen?

Die Umstellung gilt für Vertragsabrechnungen zu:

  • Kontokorrentkonten
  • Darlehenskonten
  • Avalen
  • Kündigungsgeldkonten
  • Tagesgeldkonten

Ihre Kontoauszüge erhalten Sie weiterhin wie gewohnt. Die Umstellung der Kontoabrechnung ändert daran nichts.

In welchem Format wird die E-Rechnung bereitgestellt?

Die E-Rechnung wird grundsätzlich im ZUGFeRD-Format zur Verfügung gestellt. ZUGFeRD ist ein hybrides Rechnungsformat: Es enthält eine menschenlesbare PDF-Datei und eine darin eingebettete maschinenlesbare XML-Datei. So lässt sich das Dokument sowohl ansehen als auch für die digitale Weiterverarbeitung nutzen.

Wo können Sie Ihre E-Rechnungen abrufen?

Im OnlineBanking und in der VR BankingApp

Die E-Rechnungen werden automatisch im elektronischen Postfach des Kontoinhabers bereitgestellt. Dafür benötigen Sie einen eingerichteten Online-Zugang.

Über Zahlungsverkehrssoftware mit HBCI/FinTS

Richten Sie in Ihrer Zahlungsverkehrssoftware für jedes betroffene Konto einen Abrufauftrag für elektronische Kontoauszüge im PDF-Format ein. In der Regel wird hierfür die Auftragsart HKEKA verwendet. Die verfügbaren Menüpunkte unterscheiden sich je nach Software.

Über Zahlungsverkehrssoftware mit EBICS

Richten Sie in Ihrer Software einen Abrufauftrag für elektronische Kontoauszüge als PDF-Datei ein. In der Regel wird hierfür die Auftragsart BKI verwendet. Die konkrete Einrichtung hängt von Ihrer Software ab.

Was passiert, wenn Sie zum 01. Januar noch keinen Online-Zugang haben?

Die E-Rechnungen werden auch ohne Einrichtung eines Online-Zugangs im elektronischen Postfach des Kontoinhabers bereitgestellt und dort 10 Jahre aufbewahrt. Sie können sie deshalb auch nachträglich noch einsehen und abrufen.

Entstehen zusätzliche Kosten?

Für die Bereitstellung der E-Rechnung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Je nach gewähltem Zugang können Kosten für diesen anfallen.